Aufgaben
Gemäß § 60 Schulgesetz ist der Landeselternbeirat ein Beratungsgremium des Kultusministeriums.
Schulgesetz § 60 Landeselternbeirat
1. Der aus gewählten Vertretern der Eltern bestehende Landeselternbeirat berät das Ministerium für
Kultus und Sport in allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens, insbesondere bei
der Gestaltung der Bildungs- und Lehrpläne und der Zulassung der Schulbücher.
2. Der Landeselternbeirat kann dem Ministerium für Kultus und Sport Vorschläge und Anregungen
unterbreiten. Das Ministerium für Kultus und Sport unterrichtet den Landeselternbeirat über die
wichtigen allgemeinen Angelegenheiten und erteilt ihm die notwendigen Auskünfte. Auch soll
das Ministerium für Kultus und Sport dem Landeselternbeirat allgemeine, die Gestaltung und
Ordnung des Schulwesens betreffende Regelungen vor ihrem Inkrafttreten zuleiten.
Diese Beratung erfolgt in der Stellungnahme
1. zu allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens,
2. zur Gestaltung und Ordnung des Schulwesens betreffenden Regelungen,
3. neben dieser Beratung ist der Landeselternbeirat aufgefordert, dem Kultusministerium
Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten.
Der Landeselternbeirat ist ein von den Elternbeiratsvorsitzenden aller Schularten
demokratisch gewähltes Gremium. Seine Aufgabe ist es, Eltern zu informieren und zu beraten.
Elternstiftung Baden-Württemberg
Der Vorstand besteht zur Zeit aus fünf Mitgliedern, von denen vier im Benehmen mit dem KM berufen werden, das fünfte Mitglied wird vom LEB ensandt.
Die Gemeinnützige Elternstiftung Baden-Württemberg ist eine Stiftung des Landeselternbeirats Baden-Württemberg. Sie wurde 1976 ins Leben gerufen, um die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule zu verbessern. Diese Stiftung ohne Kapital organisierte mit Spendengeldern bis Mitte der 1990er Jahre Vortragsveranstaltungen.
Veränderte gesellschaftliche Bedürfnisse machten seit dem Anfang des neuen Jahrtausends eine Intensivierung der Elternarbeit notwendig. Nach einer Anfangsprojektförderung wird die Elternstiftung durch Zuwendungen des Landes und Spenden finanziert. Sie bietet Projekte zur Elternfortbildung und zur Förderung einer besseren Partnerschaft zwischen Schule und Elternhaus an.
Hier gehts zur Homepage der Elternstiftung-BW: zur Website
Mitglieder
Sie können die Tabelle nach Spalten sortieren.
Wenn Sie mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner direkt Kontakt aufnehmen möchten, geben Sie bitte außer Ihrem Namen bitte auch den Namen der Schule und den Schulstandort an. Wenn möglich auch eine Telefonnummer, da sich die meisten Angelegenheiten am besten in einem persönlichen Telefonat klären lassen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Stellvertretungen
In Baden-Württemberg gibt es verschiedene Schularten, die den Bildungsweg der Schülerinnen und Schüler strukturieren. Hier finden Sie einige der wichtigsten Schularten im Kurzportrait. Weitere Informationen zu den Schularten finden Sie auf der Website des Kultusministeriums, wenn Sie den Namen der jeweiligen Schulart anklicken.
Die Grundschule dauert in der Regel vier Jahre und ist für Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse vorgesehen. Hier werden die Grundlagen in Fächern wie Deutsch, Mathematik und Sachunterricht gelegt.
Die Werkrealschule vereint die Hauptschule und die Werkrealschule. Sie umfasst die Klassenstufen 5 bis 10 und vermittelt eine praxisorientierte Bildung. Nach erfolgreichem Abschluss können die Schülerinnen und Schüler in eine berufliche Ausbildung oder weiterführende Schulen wechseln.
Die Realschule erstreckt sich über die Klassenstufen 5 bis 10 und vermittelt eine breite Allgemeinbildung. Nach Abschluss der Realschule können die Schülerinnen und Schüler eine berufliche Ausbildung beginnen oder auf eine weiterführende Schule, wie etwa das Gymnasium, wechseln.
Das Gymnasium ist eine weiterführende Schule, die in der Regel mit dem Abitur abschließt. Der Bildungsweg dauert neun Jahre und führt durch die Klassenstufen 5 bis 12 bzw. 13. Das Abitur berechtigt zum Studium an einer Hochschule.
Die Gemeinschaftsschule integriert verschiedene Bildungsgänge (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) unter einem Dach. Sie ermöglicht individuelle Lernwege und den Erwerb unterschiedlicher Schulabschlüsse. Der Bildungsweg erstreckt sich von Klasse 1 bis zur Klasse 12 bzw. 13.
Berufliche Gymnasien bieten eine Kombination aus allgemeiner Hochschulreife (Abitur) und beruflicher Orientierung. Die Schülerinnen und Schüler können zwischen verschiedenen Fachrichtungen, wie Technik, Wirtschaft, Gesundheit oder Sozialwissenschaften, wählen. Der Bildungsweg dauert in der Regel drei Jahre (Klassenstufen 10 bis 12 bzw. 13) und ermöglicht den direkten Zugang zu einem Studium an einer Hochschule.
Die Berufsschule ist ein wesentlicher Bestandteil der dualen Ausbildung in Deutschland. Hier erhalten Auszubildende in einem Betrieb zusätzlich zum praktischen Teil ihrer Ausbildung den schulischen Unterricht. Die Berufsschule vermittelt fachtheoretische Kenntnisse und trägt dazu bei, dass die Auszubildenden neben der praktischen Erfahrung auch eine solide theoretische Grundlage für ihren Beruf erlangen.
Berufsschulen und berufliche Gymnasien sind eng mit der dualen Ausbildung verbunden und bieten eine direkte Vorbereitung auf bestimmte Berufe. Schülerinnen und Schüler können hier sowohl theoretische Kenntnisse als auch praktische Fähigkeiten erwerben, um sich gut auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Informationen zu spezifischen beruflichen Gymnasien und Berufsschulen sollten direkt bei den Bildungseinrichtungen oder den zuständigen Schulbehörden in Baden-Württemberg eingeholt werden.
sind Bildungseinrichtungen, die nicht staatlich, sondern von privaten Trägern, wie zum Beispiel kirchlichen oder gemeinnützigen Organisationen, betrieben werden. In Baden-Württemberg gibt es auch Schulen in freier Trägerschaft. Hier sind einige Beispiele: Freie Waldorfschulen; Montessori-Schulen, Internationale Schulen, Privatschulen...
Diese Schulen können verschiedene pädagogische Ansätze verfolgen und bieten oft kleinere Klassengrößen und individuelle Betreuung.
Frühkindliche und schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und sonderpädagogischem Beratungs- und Unterstützungsbedarf oder mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot.
Die jeweiligen Ansprechpartner für die verschiedenen Schularten in den Regierungsbezirken finden Sie hier: Zu den LEB-Mitgliedern.
Bitte beachten Sie, dass die genaue Struktur des Schulsystems und die angebotenen Schularten leicht variieren können. Informationen zu spezifischen Schulen und deren Angebote sollten direkt bei den Schulbehörden oder den Schulen in der jeweiligen Region eingeholt werden.
Schule im Blickpunkt
Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg publiziert sechs Mal im Jahr das Bildungsmagazin »Schule im Blickpunkt« (SiB). Die SiB erscheint in gedruckter Form und wird den Vorsitzenden der Elternbeiräte an Baden-Württembergs öffentlichen Schulen kostenfrei zugestellt (postalisch über die Schuladresse).
Die SiB ist auch als Abonnement verfügbar; sie erscheint beim Neckar-Verlag, das Abonnement (15,50 € für sechs Ausgaben zzgl. Porto) oder Einzelausgaben sind auch online bestellbar.
Im Archiv der SiB stehen seit dem Schuljahr 2009/2010 je Ausgabe vier ausgewählte Artikel als PDF-Download zur Verfügung.
Zur aktuellen Ausgabe
Impressum
Abbestellungen nur zum Schuljahresende schriftlich, jeweils acht Wochen vorher. Rücksendung unverlangt eingeschickter Manuskripte, Bücher und Arbeitsmittel erfolgt nicht. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. Nachdruck nur mit Genehmigung der Schriftleitung oder des Verlags. Zuschriften nur an die Schriftleitung.
Redaktionsbeiträge, Best-Practice-Berichte, Erfahrungsberichte, wissenschaftliche Artikel sind gerne gesehen und bereichern unser Bildungsmagazin. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Landeselternbeirat Baden-Württemberg
Offizielles Elterngremium zur Beratung des Kultusministeriums im Interesse der Eltern im Land.
Sie werden auf unserer Website viele Informationen finden über die Arbeit des Landeselternbeirats und zum Thema Schule und Bildung.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, teilen Sie uns dies über das Kontaktformular mit.
Bitte beachten Sie auch unsere Linksammlung mit vielen nützlichen Informationen und Hilfen.
Viel Spass beim Surfen!
Ihr Landeselternbeirat Baden-Württemberg.
Stellungnahme zu den personellen Veränderungen beim Landeselternbeirat
Mit großer Überraschung haben wir den Rücktritt der beiden Vorsitzenden des Landeselternbeirats
(LEB) Herrn Bucksch und Frau Saalbach zur Kenntnis genommen nachdem wir noch
am 24.11.2011 in einer Vorstandssitzung zusammengearbeitet hatten.
Bei einer Sondersitzung des LEB werden die Mitglieder des Gremiums nun über diese Situation
und die notwendigen Konsequenzen beraten.
Zwei Punkte sind uns dabei besonders wichtig:
Stellvertretungen
Im Falle der Verhinderung der ordentlichen Mitglieder nehmen folgende Personen an den LEB-Sitzungen teil. Manche der stellvertretenden Mitglieder nehmen darüber hinaus Funktionen als vom LEB entsandte Delegierte in anderen Gremien wahr.
Tag des Dialogs
Achtung, es sind leider keine Anmeldungen mehr möglich!
Bildung in Baden-Württemberg
- wohin geht die Reise?
Eine neue Landesregierung, eine neue Kultusministerin und viele neue Ideen zur Bildung in Baden-Württemberg. Dies verursacht viele Unsicherheiten bei allen an Schule Beteiligten.
Aus diesem Grund laden der Landeselternbeirat Baden-Württemberg und die Elternstiftung mit Unterstützung des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ein zum
„Tag des Dialogs zur Bildungspolitik der neuen Landesregierung“
zwischen Eltern, Lehrern, Schülern, Schulleitern, Kultusministerium und allen an Bildung
Interessierten
am 19.November 2011 in die Universität Stuttgart-Vaihingen, Pfaffenwaldring 9, 70569 Stuttgart, Hörsaal 9.01.
Über den Landeselternbeirat
Der Landeselternbeirat ist neben dem Landesschulbeirat und dem Landesschülerbeirat ein Anhörungs- und Beratungsgremium in der Schulgesetzgebung des Landes. Neue Gesetze, Erlässe, Verordnungen oder deren Änderungen müssen von diesen "Anhörungsgremien" durch offizielle Stellungnahme kommentiert werden. Sie bilden mit den Gesetzesentwürfen/Anträgen die Beratungsgrundlage für den Landtag. Leider haben sie keine bindende Wirkung und können, müssen aber nicht berücksichtigt werden. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, bis die Beschlüsse öffentlich freigegenben werden. Sie arbeiten vertrauensvoll mit dem Kultusministerium zusammen.
Der Landeselternbeirat ist politisch neutral und nur den Kindern verpflichtet.
Der Landeselternbeirat besteht aus 33 Mitgliedern und deren Stellvertretern. In den vier Regierungsbezirken wird pro Schulart jeweils ein Vertreter in den Landeselternbeirat gewählt. Hinzu kommen die Schulen in freier Trägerschaft, die mit einem Mitglied im Landeselternbeirat vertreten sind.
Der Landeselternbeirat tagt in der Regel 1x pro Monat. Seine Mitglieder vertreten den Landeselternbeirat noch in weiteren Gremien. Im Menue links finden Sie eine Übersicht über die Aufgaben, Gremien und die Mitglieder des Landeselternbeirates Baden-Württemberg.
Aufgaben
Gemäß § 60 Schulgesetz ist der Landeselternbeirat ein Beratungsgremium des Kultusministeriums.
Schulgesetz § 60 Landeselternbeirat
1. Der aus gewählten Vertretern der Eltern bestehende Landeselternbeirat berät das Ministerium für Kultus und Sport in allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens, insbesondere bei der Gestaltung der Bildungs- und Lehrpläne und der Zulassung der Schulbücher.
2. Der Landeselternbeirat kann dem Ministerium für Kultus und Sport Vorschläge und Anregungen unterbreiten. Das Ministerium für Kultus und Sport unterrichtet den Landeselternbeirat über die wichtigen allgemeinen Angelegenheiten und erteilt ihm die notwendigen Auskünfte. Auch soll das Ministerium für Kultus und Sport dem Landeselternbeirat allgemeine, die Gestaltung und Ordnung des Schulwesens betreffende Regelungen vor ihrem Inkrafttreten zuleiten.
Diese Beratung erfolgt in der Stellungnahme:
1. zu allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens,
2. zur Gestaltung und Ordnung des Schulwesens betreffenden Regelungen,
3. neben dieser Beratung ist der Landeselternbeirat aufgefordert, dem Kultusministerium
Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten.
Der Landeselternbeirat ist ein von den Elternbeiratsvorsitzenden aller Schularten demokratisch gewähltes Gremium. Seine Aufgabe ist es, Eltern zu informieren und zu beraten.
Personelle Veränderung im Vorstand
Unser Vorstandsmitglied, Frau Hedderich-Fenske, hat sich beruflich verändert und auf Grund erhöhter zeitlicher Belastung ihren Vorstandsposten zur Verfügung gestellt.
In seiner vergangenen Sitzung hat der Landeselternbeirat Frau Leber-Hoischen als Nachfolgerin gewählt.
Frau Leber-Hoischen hat bereits im 16. Landeselternbeirat Verantwortung im Vorstand übernommen und ist somit eine bewährte Mitstreiterin für die Bildung in unserem Land.