pdf Verbindlichkeit der Empfehlung rettet keine Schulart Neu
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Zumeldung zur Landespressekonferenz des Realschullehrerverbandes zum Volksantrag »Nicht ohne unsere Realschulen!«
Stuttgart, 8. November 2024 – Mit Erstaunen hat der Landeselternbeirat (LEB) die Idee des Realschullehrerverbandes (RLV) zur Kenntnis genommen, die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung nicht nur für die Gymnasien wieder einzusetzen, wie es die aktuell in Abstimmung befindliche Änderung des Schulgesetzes vorsieht, sondern auch für die Realschulen. In der gleichen Pressemitteilung steht der RLV nämlich offenbar zu Hauptschulzügen, wo dedizierte Haupt- oder Werkrealschulen in der Fläche fehlen. Diese Tatsache ist ja genau ursächlich für die Unmöglichkeit der Verbindlichkeit einer Realschulempfehlung.
„Der LEB steht seit Dezember letzten Jahres gegen eine verbindliche Grundschulempfehlung – gleich, an welcher Schulart“, betont LEB-Vorsitzender Sebastian Kölsch. „Grundsätzlich betonen wir die Notwendigkeit von Information und Aufklärung der Eltern unserer Viertklass-Kinder. Diese durch vorgegebene Schülerstromlenkung zu ersetzen, kann nicht im Sinne des kooperativen Bildungs- und Erziehungsauftrags von Schulen und Elternhäusern sein.“
Richtig ist: Die Einführung der Verbindlichkeit an Gymnasien steigert die vermeintliche Attraktivität dieser Schulart. Daher spricht sich der LEB entschieden dagegen aus. Auch die Erweiterung des Schulziels des Gymnasiums durch eine nicht ausreichend transparent entstandene Änderung der Definition des Gymnasiums in der vorliegenden Schulgesetz-Novelle ist kontraproduktiv, wenn das erklärte Ziel sein soll, weniger Kinder als befürchtet an die Gymnasien kommen zu lassen.
„Die eigentliche Idee des RLV, nämlich der Erhalt der Realschulen und deren Profilstärkung, ist nachvollziehbar und war auch Bestandteil eines unsere neun Impulse zu G9 vergangenen Dezember“, erläutert Sebastian Kölsch. Der LEB-Vorsitzende kritisiert jedoch die nahezu apokalyptische Darstellung, dass nur Realschulen ein Garant für starke Berufsorientierung und die erfolgreiche und wohlstandssichernde Erlangung des mittleren Bildungsabschlusses sei: „Baden-Württemberg rühmt sich zurecht eins sehr durchlässigen und auf Bildungschancen ausgerichteten Schulsystems, auch wenn es an vielen Stellen zu überkomplex ist. Realschulen und Gemeinschaftsschulen bieten beide, jeweils mit unterschiedlicher didaktischer Herangehensweise, den Weg des mittleren Bildungsabschlusses mit einem großen Anteil an berufsvorbereitenden Maßnahmen an.“
Inwiefern die Wiedereinführung der verbindlichen Zugangsbeschränkung für die Realschulen diese Schulart sichern könnte, erschließt sich nicht ganz. „Hier scheint eine gewisse restaurative Stimmung durchzuschlagen“, kritisiert der LEB-Vorsitzende. „Die fehlende Datenlage zu kritisieren, die Chancen in einer Vereinfachung der Schularten neben dem Gymnasium belegt und gleichzeitig darauf zu bestehen, dass ein Schulsystem von 1970 auch 2024 noch zukunftsweisend ist, entbehrt nicht einer gewissen Komik“, so Kölsch.
Der LEB ist gerade in einem Prozess der Meinungsbildung zu Ideen einer Neugliederung der Schularten neben dem Gymnasium. Eine profunde Befassung mit der Thematik hält er dabei für eine zwingende Voraussetzung. „Hätte man die Menschen vor Erfindung des Automobils gefragt, was sie wollen, hätte die Mehrheit ein schnelleres Pferd gefordert“, zitiert Sebastian Kölsch ein Henry Ford zugeschriebenes Bonmot. „Insofern sollte eine simple Befragung der Bevölkerung, ob sie sich eine Schulart wünschen, die sie schon immer kennen, nicht alleinig ausschlaggebend für die politisch Handelnden sein. Auch wenn der LEB zu starken Realschulen in der aktuellen Situation steht.“