pdf Warum vereinbaren Sie keinen »Jour fixe«?
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Eltern fragen – Michael Rux antwortet
Frage: Wir hätten gerne einen besseren Austausch mit der Schulleitung, aber es ist nicht so einfach, die Terminpläne von vier Leuten (Schulleiterin, Elternbeiratsvorsitzende und jeweils deren Stellvertreter) unter einen Hut zu bringen – und noch dazu haben wir Eltern oft erst abends Zeit. Und wir haben den Eindruck, dass wir mit unseren Anliegen der Schulleitung auf den Wecker gehen.
Antwort:
Versuchen Sie es doch mit einem „Jour fixe“. Vereinbaren Sie mit der Schulleitung einen Tag, beispielsweise den ersten Montag im Monat von 17 bis 18 Uhr, und treffen Sie sich da zum Austausch über alles, was konkret anliegt. Die Schulleitung ist ohnehin verpflichtet, den Elternbeirat über „alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind“, zu unterrichten und „die notwendigen Auskünfte“ zu erteilen (Schulgesetz § 57 Abs. 3). Das ist eine „Bringschuld“ – diese Unterrichtung muss die Schulleitung von sich aus vornehmen, also nicht nur auf Anfrage, und in einem Monat liegt regelmäßig so viel Aktuelles oder Wichtiges an, dass sich ein „Jour fixe“ für beide Seiten lohnt.
Wenn man sich regelmäßig sieht, reicht eine Stunde meistens aus. Und vor allem: Die Gesprächsatmosphäre ist dann oft anders. Denn wenn Sie sich nur treffen, wenn etwas Besonderes anliegt, geht es oft um Missstände oder Beschwerdefälle. Dann kann es leicht zu einer eher konfrontativen Auseinandersetzung kommen und die ist in aller Regel für beide Seiten unangenehm: eine klagt an, die andere will sich recht- fertigen, eine Person wird als Querulantin, die andere als „sturer Bock“ betrachtet. Ein Jour fixe hingegen baut Verständnis untereinander und Vertrauen füreinander auf.
Wenn die Schulleitung klug ist (und das ist meistens der Fall), bietet sie beim Jour fixe ein Wasser, einen Tee oder Kaffee an und einen Keks (oder auch zwei) und lockert so das Klima auf. Kommt sie nicht selbst darauf, bringen Sie einfach eine Schachtel Kekse mit oder lassen sich sonst etwas Freundliches einfallen. Unterschätzen Sie nicht: Eine gute Stimmung erleichtert, auch schwierige Probleme sachlich zu erörtern und gemeinsam getragene Lösungen zu finden. Ich will Sie nicht belehren, aber denken Sie daran: Höflichkeit ist bisweilen eine schärfere Waffe als eine laute Stimme. Und Drohungen helfen nicht weiter. Deshalb sollten Sie auch bei heftigen Kontroversen nie ankündigen, die Schulaufsicht einzuschalten (was zwar Ihr gutes Recht wäre, aber in der Regel als massiver Angriff empfunden wird), sondern eher ganz freundlich fragen, ob wir nicht gemeinsam eine gute Lösung für das Problem hinkriegen, statt sich eine von der Schulbehörde aufdrücken zu lassen.
Vergessen Sie bitte nicht, dass es auch Aufgabe des Elternbeirats ist, die Schule zu unterstützen, beispielsweise gegenüber dem Stadt- oder Gemeinderat, der über die Gelder entscheidet, die der Schule zur Bestreitung ihrer Aufgaben zufließen, von der Lernmittelfreiheit bis zur Geräte- und Raumausstattung. Das darf der Elternbeirat auch öffentlich tun. Allerdings: Alleingänge sind tödlich. Nie sollte der Elternbeirat sich gegenüber der Öffentlichkeit äußern, ohne zuvor die Sachverhalte mit der Schulleitung erörtert zu haben. Dabei gilt die Regel: Der Elternbeirat darf nicht ein Instrument der Schulleitung werden oder sich dazu machen lassen, andererseits darf er nicht an der Schulleitung vorbei oder ohne genaue Kenntnis der Fakten vorpreschen. Genau dafür, solche dummen Pannen zu vermeiden, ist ein regelmäßiger Meinungsaustausch in Form eines Jour fixe ein geeignetes Instrument. Natürlich ist es Ihr Recht (und sogar Ihre Pflicht), den Elternbeirat auf seiner nächsten routinemäßigen Sitzung über Ihre Gespräche mit der Schulleitung zu informieren. Allerdings: Informationen über persönliche Angelegenheiten einzelner Schüler oder ihrer Eltern, die Sie in deren Auftrag mit der Schulleitung erörtert haben, sind dabei tabu.