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pdf Einführung des Landeslehrplans für die generalistische Pflegehilfe-Ausbildung

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Stellungnahme des Landeselternbeirats zur Einführung des Landeslehrplans für die generalistische Pflegehilfe-Ausbildung (Berufsfachschule für Pflegehilfe)

Der Landeselternbeirat (LEB) Baden-Württemberg befasste sich in seiner Sitzung am 19. Juni 2024 mit der Einführung des Landeslehrplans für die generalistische Pflegehilfe-Ausbildung für die einjährige Pflegehilfe-Ausbildung und die zweijährige Pflegehilfe-Ausbildung mit intensiver Deutschförderung, welche bereits am 01. Juli 2024 in Kraft treten sollen.

Die ausbildenden Pflegestätten sind für die Bereitstellung und Durchführung der Praxisanleitung verantwortlich. Im Sozialministerium liegt die Entscheidung für die Einführung des Berufsbildes der generalistischen Pflegehilfe. Der Landeselternbeirat kann hier ausschließlich zum Lehrplan Stellung beziehen.

Der Landeselternbeirat stimmt der Einführung des Landeslehrplans nach eingehender Vorstellung und Diskussion zu.

Kritisch wurde vor allem angemerkt, dass die Zugangsvoraussetzung mit Sprachniveau A2 im Zusammenspiel mit dem vorherrschenden Fachkräftemangel, welcher in der praktischen Ausbildung notgedrungen zu Situationen ohne kontinuierliche Anleitung führt, zu großen Kommunikationsschwierigkeiten während der Ausbildungsphase bei der Vermittlung von theoretischen und fachpraktischen Inhalten führen können, wodurch die Auszubildenden unter großen Druck geraten und den Beruf vorzeitig verlassen könnten.