pdf Entwurf einer Digitalunterrichtsverordnung (DUVO) und einer Bildungsplattformverordnung (BPVO) des Kultusministeriums
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Als Landeselternbeirat Baden-Württemberg (LEB) nehmen wir Stellung zu den vom Kultusministerium vorgelegten Entwürfen der DUVO und der BPVO.
Wir begrüßen grundsätzlich die Initiative, einen rechtlichen Rahmen für digitale und hybride Unterrichtsformen zu schaffen. Die vorgesehenen Regelungen zu technischen und sachlichen Voraussetzungen, Informationspflichten gegenüber den Eltern sowie dem Schutz der Schülerinteressen durch Überprüfung digital erstellter Noten durch die entsprechenden Lehrkräfte sind wichtige Schritte in die richtige Richtung.
Auch die Begrenzung des Ermessensspielraums für Fernunterricht und die Verpflichtung zur Betreuung der Klassen 1- 6 sind wichtige Punkte, die wir positiv.
Ausdrücklich kritisch steht der LEB jedoch der Tatsache gegenüber, dass es mit diesem Entwurf keinen Anspruch auf digitalen Unterricht gibt.
Der LEB stimmt daher dem Entwurf der beiden Verordnungen mehrheitlich und unter dem Vorbehalt zu, dass folgende Aspekte, bei denen wir teilweise erheblichen Nachbesserungsbedarf sehen, eine eingehende Überprüfung erfahren, inwieweit hier noch nachgesteuert werden kann:
1. Finanzierung
Die Umsetzung darf nicht zu Lasten finanzschwacher Kommunen gehen. Wir fordern ein landesweites, finanziell stark aufgestelltes Förderprogramm, um Chancengleichheit zu gewährleisten. Die finanzielle Last für Infrastruktur und Endgeräte muss von den Schultern der Kommunen genommen werden, da hier zu Lasten der Schülerinnen und Schüler deutliche Unterschiede in der Leistungsfähigkeit bestehen.
2. Ausstattung
Alle Schüler und Lehrkräfte müssen Zugang zu adäquaten digitalen Endgeräten erhalten. Hier ist ein verbindlicher Ausstattungsstandard nötig. Mobile Endgeräte müssen für alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte zur Verfügung stehen.
3. IT-Support
Für die schulinterne IT-Administration muss an jeder Schule Personal zur Verfügung gestellt werden. Dies darf im Zeitalter des Lehrkräftemangels keine Deputatsstunden kosten, sondern soll durch entsprechendes, fachlich versiertes Personal von externen Stellen übernommen werden. Die in den vorliegenden Entwürfen vorgesehen Administration, auch bei der Einrichtung, durch Lehrkräfte, lehnt der LEB ausdrücklich ab.
4. Lehrkräfte-Fortbildung
Eine umfassende Verpflichtung zur Qualifizierung der Lehrkräfte für digitale Unterrichtsformate ist unerlässlich. Lehrkräfte müssen nicht nur über entsprechende Fortbildungen für digitale Bildungsformate verfügen, sondern auch zur Teilnahme verpflichtet werden können.
5. Recht auf digitalen Unterricht
Wir schlagen vor, dringend einen verbindlichen Anspruch auf digitalen Unterricht als Präventivmaßnahme gegen den Ausfall von Fachunterricht zu verankern. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass die Kontinuität des Lernprozesses gewährleistet bleibt und Bildungschancen nicht durch vermeidbaren Unterrichtsausfall beeinträchtigt werden.
Gleichzeitig würde die Integration digitaler Kompetenzen in den Schulalltag gefördert und die Schülerinnen und Schüler optimal auf die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt vorbereitet.
Der digitale Wandel bietet enorme Chancen für unser Bildungssystem. Um diese zu nutzen, müssen jetzt die richtigen Weichen gestellt werden. Der LEB appelliert an die Verantwortlichen, die vorgenannten Anregungen in den weiteren Prozess einzubeziehen, sowohl in den in der Anhörung stehenden Verordnungen als auch für ergänzende Regelungen. Nur so kann eine zukunftsfähige und gerechte digitale Bildungslandschaft in Baden-Württemberg gestaltet werden.