Skip to main content

pdf Mobilitätsgesetz des Landes Baden-Württemberg (Landesmobilitätsgesetz – LMG) Neu

7 Downloads

Als Landeselternbeirat Baden-Württemberg (LEB) nehmen wir Stellung zu dem vom Verkehrsministerium vorgelegten Entwurf des Mobilitätsgesetz des Landes Baden-Württemberg.

Ein Mobilitätsgesetz, das die Veränderungen der Zeit und die Herausforderungen der Zukunft widerspiegelt, begrüßen wir. In diesem Zuge stimmt der LEB dem Entwurf mehrheitlich zu und bittet um die Beachtung der folgenden Aspekte, welche die Schülerinnen und Schüler des Landes Baden-Württemberg direkt betreffen:

Der Landeselternbeirat sieht es als selbstverständlich an, dass der Ausbau des ÖPNV nicht nur durch eine kommunal verantwortete Abgabe von Privatpersonen erfolgen sollte, sondern dass auch Unternehmen mit einer Abgabe Ihre Verantwortung übernehmen und damit zu der Bewältigung der gemeinsamen Aufgabe, die Zukunft im Bereich der Mobilität sicherer, ökologischer und nachhaltiger zu gestalten, beitragen.

Im Hinblick auf Bildungsgerechtigkeit sehen wir in der Abgabe eine große Chance, für das Land und die Kommunen, um in der Verwendung dieser Abgabe die Verbesserung der Tarifbedingungen oder gar die Übernahme der gesamten Kosten aller Schülertickets umzusetzen und damit einem der größten Nutzergruppe des ÖPNV, die gleichzeitig keine alternative Transportmöglichkeiten hat, eine finanzielle Unterstützung zugutekommen zu lassen.

Im Bereich der Sicherheit sehen wir großen Optimierungsbedarf in der Ausgestaltung von Schulwegen in Form von sicheren Straßenübergängen und Fahrradwegen. Die Verpflichtung zur Aufstellung von Schulwegeplänen bitten wir dahingehend zu ergänzen, dass die reine Beschreibung des status quo nicht ausreicht; im Zuge der Planaufstellung sollten Kommunen auch verpflichtet werden, die definierten Schulwege durch geeignete Verkehrssicherungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler, insbesondere im Primarbereich, sicherer zu gestalten. Wir stellen die Bitte an das Verkehrsministerium, alle Kommunen darauf hinzuweisen, dass die Signifikanz der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler Vorrang hat und in der maximalen Auslegung von Spielräumen umgesetzt werden kann. Diese Spielräume ermöglichen ggf. den Weg zu ebnen für Zebrasteifen vor Schulen auch in 30er Zonen mit geringerer oder nur zeitlich konzentrierter höherer Verkehrsbelastung.

Zur Ausgestaltung nachhaltiger und innovativer Schulweg-Infrastruktur zählt für uns auch, die Kommunen darauf hinzuweisen, dass in der kommunalen Planung neuer Ladesäulen für E-Mobilität (E-Bike und Roller) weiterführende Schulen, bei denen häufig längere Schulwege zurückgelegt werden müssen, mit in den Pool geeigneter Standorte mit aufgenommen werden mögen.