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Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)

 

Um besondere Situationen bei jungen Menschen auch schulisch berücksichtigen zu können, sieht unser Schulgesetz von Baden-Württemberg  9 Sonderschularten vor.

Die Sonderschule dient der Erziehung, Bildung und Ausbildung von behinderten Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in den allgemeinen Schulen nicht die ihnen zukommende Erziehung, Bildung und Ausbildung erfahren können. Sie gliedert sich in Schulen oder Klassen, die dem besonderen Förderbedarf der Schüler entsprechen und nach sonderpädagogischen Grundsätzen arbeiten.

Ziele der Kooperationsklassen:

Begegnung von Kindern mit unterschiedlichen Verhaltensweisen, Schwierigkeiten. Erlernen eines toleranten Umgangs in der Gesellschaft. Erlernen von sozialen Kompetenzen, die ein gleichberechtigtes Zusammenleben ermöglichen.
Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung als selbstverständliche Mitglieder in unserer Gesellschaft erfahren.


Beispiel für Kooperation an der Helen-Keller-Schule Maulburg

weitere Informationen
 

Ihre zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier.