Programmbeirat
Programmbeirat
Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg ist in folgenden Sendern im Programmbeirat vertreten:
BigFM
Radio Regenbogen
Hitradio Antenne 1
Radio 7
Radio Ton Neckarburg
Radio Ton Neckar Alb
Radio Ton Ost-Württemberg
Radio Ton Regional
Regio TV
Landesmediengesetz (LMedienG)
Vom 19. Juli 1999
§ 28 Programmbeirat
(1) Der Programmbeirat hat die Aufgabe, insbesondere durch Beratung des Veranstalters und Beobachtung des Programms darauf hinzuwirken, dass die Sendungen insgesamt ein ausgewogenes Meinungsbild im Sinne von § 23 vermitteln; im Fall eines Verstoßes gegen diese Grundsätze der Meinungsvielfalt hat der Programmbeirat den Veranstalter aufzufordern, einen solchen Verstoß nicht fortzusetzen oder künftig zu unterlassen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann er von dem Veranstalter die erforderlichen Auskünfte, insbesondere die Einsicht in die Aufzeichnungen des Programms, verlangen. Mit der Einrichtung eines Programmbeirats ist dessen wirksamer Einfluss auf das Rundfunkprogramm durch Vertrag oder Satzung zu Gewähr leisten.
(2) Die Vertreter in einem Programmbeirat müssen von den entsprechenden gesellschaftlichen Kräften benannt sein. In einen Programmbeirat müssen jedenfalls die römisch-katholische Kirche, die evangelische Landeskirche, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Frauenverbände, Elternbeiräte, die nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Umweltverbände, Jugendorganisationen, Sportorganisationen und kulturelle Organisationen in dem Verbreitungsgebiet je einen Vertreter entsenden können.
(3) Der Programmbeirat soll in der Regel mindestens einmal in jedem Vierteljahr zusammentreten. Er kann jederzeit Auskünfte und Stellungnahmen des Medienrats der Landesanstalt verlangen.