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pdf Damit jedes Kind mitmachen kann!

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Bildung und Teilhabe

Bildung ist wichtig für jedes kind, aber manchmal können die kosten ein hindernis sein. Bildung und Teilhabe ist eine hilfe, um sicherzustellen, dass auch kinder aus Familien mit wenig geld alle Bildungschancen nutzen können.

Was bedeutet Bildung und Teilhabe für Ihr Kind? Bildung und Teilhabe, auch Bildungspaket genannt, unterstützt Kinder dabei, an Schulaktivitäten und Freizeitangeboten teilzunehmen, wenn die Familie die Kosten nicht allein tragen kann.

Welche Angebote werden unterstützt?

Mit Bildung und Teilhabe kann Ihr Kind an vie- len verschiedenen Aktivitäten teilnehmen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Ausflüge in Schule, Kita und Klassenfahrten:
    Die Kosten für Kita-, Schulausflüge und Klassenfahrten werden übernommen, und zwar für alle Ausgaben, die die Kita oder Schule mit Ihnen abrechnet – hierzug gehört nicht das Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs.
  • Schulbedarf:
    Pro Schuljahr bekommen Sie 174 Euro Zuschuss für den Schulbedarf Ihres Kindes. Diesen können Sie für Schulranzen, Sportzeug, Stifte und mehr verwenden.
  • Fahrt zur Schule:
    Wenn Ihr Kind mit Bus oder Bahn zur Schule fahren muss, können Sie einen Zuschuss zu den Fahrtkosten bekommen, wenn diese nicht schon anderweitig übernommen werden.
  • Lernförderung:
    Ihr Kind kann Lernförderung, also zum Beispiel Nachhilfe, bekommen, auch wenn die Versetzung nicht in Gefahr ist. Sprechen Sie zuerst mit der Lehrerin oder dem Lehrer Ihres Kindes. Wenn die Schule keine Lernförderung anbietet, können Sie auch außerschulische Lernförderung nutzen. Dieser Teil des Zuschusses obliegt jedoch der individuellen Freigabe des zuständigen Amtes.
  • Mittagsverpflegung in Schule oder Kita:
    Es werden die gesamten Aufwendungen des Kindes für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege übernommen. Der bisher zu leistende Eigenanteil von 1 Euro pro Essen entfällt.
  • Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten:
    Sie bekommen monatlich 15 Euro für die Teilnahme Ihres Kindes an kulturellen Aktivitäten, wie Musikunterricht, im Sportverein oder Museumsbesuche im Rahmen der schulischen Bildung.

Manche Städte und Kommunen bieten zusätzlich Gutscheine oder Ermäßigungen an. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, um alle Möglichkeiten zu erfahren.

Wer kann die Leistungen in anspruch nehmen?

Alle Kinder im Haushalt können die Leistungen nutzen, wenn Sie eine staatliche Unterstützung wie Kinderzuschlag, Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen erhalten.

Wie beantragen sie die Leistungen?

Den Antrag können Sie vor Ort stellen. Wenn Sie Bürgergeld bekommen, geht es beim Jobcenter. Sonst bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihrem Landkreis. Die Ansprechpartner finden Sie auf der Website des Bundesarbeitsministeriums.

Beratung und Hilfe

Das Team der „Bildung und Teilhabe (BuT) Beratung“ hilft Ihnen kostenlos bei Fragen und Anträgen.
Sie erreichen die BuT-Beratung online, telefonisch unter 030 577130040 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
Die Beratung findet außerdem in den Sprachen Englisch, Arabisch, Russisch und Türkisch statt.