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pdf Ganztagsgrundschulverordnung (GTVO) und VwV zur Ganztagsgrundschule und zum Ganztagsbetrieb an Grundstufen von SBBZ Lernen

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Stellungnahme des Landeselternbeirats zur Änderung der Ganztagsgrundschulverordnung (GTVO) und der Verwaltungsvorschrift zur Ganztagsgrundschule und zum Ganztagsbetrieb an Grundstufen von SBBZ Lernen vom 28. März 2024

In seiner Sitzung vom 20. März 2024 befasste sich der Landeselternbeirat (LEB) im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit den anstehenden Änderungen der Ganztagsgrundschulverordnung (GTVO) und der VwV zur
Ganztagsgrundschule und zum Ganztagsbetrieb an Grundstufen von SBBZ Lernen.

Der LEB nimmt diese zur Kenntnis.

Wir sind uns bewusst, dass die hier zur Stellungnahme stehenden Änderungen eine Folge der Änderung des Schulgesetzes sind. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu dessen Änderung hatten wir uns diesbezüglich unter anderem wie folgt positioniert:

»Der LEB lehnt den Schulgesetzentwurf ab, weil die geplante Änderung des § 4a (5) die demokratischen Mitbestimmungsrechte ohne vorliegenden Grund aushebelt.«

Die letztendlich dann doch in dieser Form erfolgte Änderung des Schulgesetzes findet nun als logische Konsequenz seine Umsetzung in den vorliegenden Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Diese nehmen wir daher lediglich zur  Kenntnis, betonen aber nach wie vor die Wichtigkeit der stärkeren Einbeziehung der Schulgemeinschaften – durch Partizipation und Information statt durch Zwang.