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Rundfunkrat

Der Rundfunkrat ist bei allen öffentlich-rechtlichen Anstalten der Bundesrepublik Interessenvertreter der Allgemeinheit und das höchste für die Programmkontrolle zuständige Aufsichtsgremium.

Der Rundfunkrat des Südwestrundfunks setzt sich aus 74 Mitgliedern zusammen. 51 Mitglieder sind aus dem Land Baden-Württemberg und 23 Mitglieder aus dem Land Rheinland-Pfalz entsandt. Die Programmdirektoren für Fernsehen und Hörfunk sowie der Verwaltungsdirektor, der Direktor Technik und Produktion und der Justitiar werden auf Vorschlag des Intendanten mit Zustimmung des Rundfunkrates berufen.

Die Amtszeit des SWR-Rundfunkrates beträgt fünf Jahre. Der Rundfunkrat wählt seinen Vorsitzenden sowie einen ersten und zweiten Stellvertreter für die Dauer von 30 Monaten, wobei der Vorsitzende und der erste Stellvertreter Mitglieder des Rundfunkrates aus verschiedenen Ländern sein müssen.


Vorsitzende des Rundfunkrats

- Vorsitzender des Rundfunkrates ist Hans Lambert (Katholische Bistümer in Rheinland-Pfalz)
- erster Stellvertreter ist Herbert Moser, MdL (Baden-Württemberg)
- zweite Stellvertretende Vorsitzende ist Ursula Lazarus, MdL (Baden-Württemberg)


Die Aufgaben des Rundfunkrats:

- Wahl und Abberufung des Intendanten
- Genehmigung des Haushaltsplans
- Beschlussfassung über die Satzung gemeinsam mit dem Verwaltungsrat
- Zustimmung zur Berufung der Direktoren und des Justitiars mit Ausnahme der Direktoren der Landessender
- Wahl und Abberufung der vom Rundfunkrat gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats
- Genehmigung des Jahresabschlusses
- Zustimmung bei der Übernahme von Verpflichtungen im Wert von mehr als fünf Millionen Euro bei Verträgen über die Herstellung oder den Erwerb von Programmteilen.

 

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