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pdf Verwaltungsvorschriften Betreuung

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Stellungnahme des Landeselternbeirates zu den Änderungen der Verwaltungsvorschriften des Kultusministeriums über Förderrichtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an die Träger von Betreuungsangeboten vom 2. November 2023

Am 18.10.2023 erreichte den Landeselternbeirat die Benachrichtigung über das Anhörungsverfahren zu den o.g. Verwaltungsvorschriften.

Eine Gelegenheit zur Stellungnahme wurde lediglich bis zum 02.11.2023 und damit innerhalb einer 14-Tages-Frist eingeräumt.

Eine solch kurze Frist ist für den im monatlichen Rhythmus tagenden Landeselternbeirat (LEB) als ehrenamtlich tätiges Beratungsgremium des Kultusministeriums nicht praktikabel.

Der LEB will seiner beratenden Funktion ernst- und gewissenhaft nachgehen und die zur Stellungnahme anstehenden Entwürfe von Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Gesetzen etc. besprechen, beraten und darüber abstimmen.

Dies ist bei einer zweiwöchigen Frist nicht möglich, weshalb wir im vorliegenden Fall von einer Stellungnahme absehen, was angesichts des den Eltern wichtigen Themas Betreuung von Schulkindern äußerst bedauerlich ist.

Der LEB nimmt die Änderungen der VwV Betreuung und der VwV Horte zur Kenntnis.

(Download als PDF-Dokument verfügbar)