pdf Gute Ganztagsschulen brauchen Mitwirkung von Eltern und Lehrkräften
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Gemeinsame Pressemitteilung von GEW, Grundschulverband und Landeselternbeirat
Zumeldung zur Landtagsdebatte 09.11.23, TOP 8: 1. Lesung Änderung Schulgesetz
Stuttgart, 9. November 2023. Landeselternbeirat, Grundschulverband und die Bildungsgewerkschaft GEW machen sich gemeinsam für Änderungen an der geplanten Schulgesetz-Anpassung im Bereich der Ganztagsschulen stark. Der Gesetzentwurf wird heute (09.11.) in 1. Lesung im Landtag eingebracht.
„Baden-Württemberg hat den Ganztagsschul-Ausbau jahrelang verschlafen. Offenbar soll nun mit dem schulgesetzlichen Kniff dieser enorme Nachholbedarf beschleunigt werden. Ohne die aktive Beteiligung der Eltern und der pädagogischen Profis an den Schulen werden pädagogische Fragen vernachlässigt werden. Für gute Ganztagsschulen brauchen wir gute Konzepte und die Beteiligung der Schulgemeinschaft“, sagte am Donnerstag (09.11.) in Stuttgart Sebastian Kölsch, Vorsitzender des Landeselternbeirats.
In der Novelle des Schulgesetzes ist vorgesehen, dass bei der Umwandlung einer Grundschule in eine Ganztagsschule künftig die Schulkonferenz nur angehört wird. Bisher ist für einen Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule die Zustimmung der jeweiligen Schulkonferenz nötig.
„Die Ausgestaltung des Ganztagsangebots an einer Schule ist eine pädagogische, keine infrastrukturelle Frage. Die bisher klare Trennung der Zuständigkeit bei Schul-Entscheidungen in Pädagogik- und Ausstattungs-Fragen wird hier ohne Not aufgehoben‘, sagte Edgar Bohn, Vorsitzender des Grundschulverbandes in Baden-Württemberg.
Üblicherweise regelt das Schulgesetz des Landes klar, was Aufgabe der Träger und was Aufgabe des Landes ist. Alle inhaltlichen und pädagogischen Fragen werden von Kultusministerium, Schulaufsichtsbehörden oder den schulischen Gremien wie der Schulkonferenz entschieden.
„Wir unterstützen das Interesse der Schulträger an der Einrichtung von Ganztagsschulen. Gute Ganztagsschulen werden aber nur entstehen und funktionieren, wenn sich die Schulleitungen und Lehrkräfte zusammen mit den Eltern auf ein Konzept verständigen, das akzeptiert wird. Das hängt stark von der Situation an der einzelnen Schule ab und braucht die Mitbestimmung aller Beteiligten“, sagte Ricarda Kaiser, stv. Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).
Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift auch in Baden-Württemberg der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung in der Grundschule, startend mit den Erstklass-Kindern. Vier Jahre lang wird er sukzessive auf alle Grundschulkinder ausgeweitet. Der Rechtsanspruch der Eltern richtet sich gegen die Kommunen und kann auch durch Ganztagsschulen eingelöst werden. Städte und Gemeinden haben daher ein großes Interesse an Ganztagsschulen, für deren Einrichtung sie bisher die Zustimmung der Betroffenen benötigten.
Der Landeselternbeirat hatte im Zuge des Gremien-Anhörungsverfahrens einen konstruktiven Änderungsvorschlag zum § 4a gemacht, der jetzt geändert werden soll. Dieser Kompromiss berücksichtigt sowohl den Willen des Schulträgers, grundsätzlich eine Umwandlung in eine Ganztagsschule vorzunehmen, als auch die pädagogische Hoheit der Schulgemeinschaft, was die Ausgestaltung des Ganztags anbelangt.
Allen Beteiligten ist wichtig, dass die Ablehnung zur Beschneidung der Schulautonomie ausdrücklich kein Votum gegen die Einrichtung von Ganztagsschulen darstellt. „Gut konzeptionierte Ganztagsschulen sind ein wichtiger Baustein bei der Herstellung von Bildungsgerechtigkeit“, sagte Kaiser.
„Gerade der rhythmisierte Ganztag wird Grundschulkindern gerecht und setzt auch in anderen Bundesländern bereits pädagogische Maßstäbe“, betonte Bohn. Kölsch ergänzte: „Wir sind uns darin einig, dass das Mitnehmen einer informierten, überzeugten und mitentscheidenden Schulgemeinschaft der bessere Weg ist als der Zwang seitens der Schulträger.“
Bereits 2020 waren bundesweit über 70 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen, während es in Baden-Württemberg nur etwa 20 Prozent sind.